Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen
zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 Für den Kreis Recklinghausen wird Folgendes angeordnet: § 1 Auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen gelten folgende Einschränkungen: Nr. 1 Zusammentreffen von Gruppen im öffentlichen Raum Abweichend von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 CoronaSchVO darf eine Gruppe im öffentlichen Raum höchstens […]
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