Zulassungbegründung wurde eingereicht
Nach wie vor ist der SV Zweckel der Meinung, dass beide vorherigen Rechtsinstanzen des FLVW einem Rechtsirrtum unterlegen sind. Das Verbandssportgericht hat sich jedoch noch nicht einmal die Mühe gemacht alle Hinweise des SV Zweckel zu prüfen bzw. seine Entscheidung nachvollziehbar zu begründen. Zur Erinnerung: Der SV Zweckel geht dagegen vor, dass der Einzelrichter des […]
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