Der SV Zweckel lädt gemäß § 10 (5) der Vereinssatzung alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung am ersten Freitag im April in das Vereinsheim ein. Das ist/wird kein Aprilscherz!

Tagesordnung

a) Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
b) Allgemeiner Jahresbericht des Vorstandes und Bericht über das laufende Geschäftsjahr
c) Kassenbericht
d) Bericht der Kassenprüfer
e) Wahl des Wahlleiters, soweit erforderlich
f) Entlastung des Vorstandes
g) Wahlen, soweit diese erforderlich sind
h) Verschiedenes

Gemäßt § 10 (6) müssen Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung mindestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich bei dem Vorsitzenden eingegangen sein. Diese Anträge sind in die Tagesordnung aufzunehmen.

Der SV Zweckel hofft auf zahlreiches Erscheinen.

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