Der SV Zweckel hat Zulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem o. a. Verbandssportgerichtsurteil vom 25.05.2022 eingelegt.
Nach Auffassung des SV Zweckel hat das Verbandssportgericht, vertreten durch den Einzelrichter Rolf Meiberg, in seinem Urteil für eine mehr als bedauerliche Rechtsunsicherheit gesorgt, die für den Umgang der Vereine mit der Jugendspielordnung und der Spielordnung mehr Fragen als Antworten aufwirft.
Außerdem hat Richter Rolf Meiberg den festgestellten Sachverhalt unglücklicherweise anhand der falschen Rechtsvorschrift geprüft und darüberhinaus gravierend gegen die Vorschriften der Rechts- und Verfahrensordnung verstoßen.
Eine ausführliche Begründung innerhalb der vorgesehenen Frist von 2 Wochen nachgereicht.
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