Öffnung der Sportanlage wird für die nächste Woche vorbereitet
Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc. Sie schafft aber neue Ausnahmen. Für den SV Zweckel bedeutet das: In Abstimmung mit der Stadt Gladbeck wird die Sportanlage […]
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