Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 19.05.2021 wurde festgestellt, dass die Regelungen der Bundesnotbremse am 21.05.2021 für den Kreis Recklinghausen außer Kraft treten. Infolgedessen hat der Krisenstab der Stadt Gladbeck heute folgende Entscheidung gemäß den Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW für den Freizeit- und Amateursport in Gladbeck getroffen:

Folgender Sportbetrieb ist auf den Sportanlagen unter freiem Himmel zulässig:
– Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen,
– Ausübung von kontaktfreiem Sport einschließlich der Ausbildung mit bis zu 20 Personen,
– Zuschauer*innen sind mit bis zu 20 Prozent der regelmäßigen Kapazität zulässig, höchstens aber 500 Personen, mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest, zulässig sind nur Sitzplätze

Der Sportbetrieb ist ausschließlich auf den Vereinssport zu beschränken

Sporthallen:
– Die Sporthallen bleiben aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen geschlossen. Die Sportabteilung wird die Entwicklung der Coronapandemie in Gladbeck jedoch sehr aufmerksam beobachten und die Entscheidung fortlaufend überprüfen

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