In einer Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, dem 31.03.2017, stimmten die Bundesländer einem Vorschlag der Bundesregierung zu, der die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) modernisiert und einen zeitgemäßen Interessenausgleich zwischen Sportlern und Immissionsschutz definiert. 

Dadurch werden die Rahmenbedingungen für ein sportfreundliches Deutschland verbessert, denn Sport gehört in Wohngebieten in die Nachbarschaft. 

Durch die Änderungen der neuen SALVO gibt es mehr Rechtssicherheit für den Altanlagenbonus von Sportstätten, die vor 1991 entstanden sind und nun auch bei einer Sanierung die alten Richtwerte behalten können. Darüber hinaus werden die bisherigen Ruhezeiten (reduzierte Grenzwerte) zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr dem veränderten Freizeitverhalten angepasst. Damit erhöhen sich die Richtwerte entsprechend. 

Die Entscheidung des Bundesrates hat unmittelbaren Einfluss auf den Fußballsport beim SV Zweckel. Die Stadt Gladbeck kann nun mit dem SV Zweckel in die Diskussion über einen Umbau bzw. eine Modernisierung der in die Jahre gekommenen Sportanlage an der Dorstener Straße treten.

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