Auszug aus dem Schreiben der Stadt Gladbeck an die Gladbecker Sportvereine:

Die Landesregierung hat inzwischen per Erlass die örtlichen Behörden angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucher/innen grundsätzlich abzusagen. Inzwischen hat die Stadt Gladbeck darüber hinaus entschieden, alle eigenen Veranstaltungen
– unabhängig von der Besucherzahl – deren Durchführung nicht zwingend notwendig sind, abzusagen. Davon ist zum Beispiel auch die Sportlerehrung am 20.03.2020 betroffen.

Darüber hinaus werden auch alle Veranstaltungen in städtischen Gebäuden bis auf weiteres ausgesetzt oder können nur unter Auflagen durchgeführt werden. Dazu zählen auch Sportveranstaltungen und Wettkämpfe auf kommunalen Anlagen, die ab sofort im genannten Zeitraum ohne Publikum stattfinden müssen. Der Trainingsbetrieb bleibt von dieser Regelung zunächst unberührt.

I. Der reguläre Trainingsbetrieb bleibt unberührt und darf ohne Auflagen weiterhin durchgeführt werden. Alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Trainingsbetriebes notwendigen Personen (Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Funktionsteam, Betreuerinnen und Betreuer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Eltern von Kindern, etc.) dürfen weiterhin die städtischen Sportanlagen für den Zeitraum des Trainings benutzen und betreten.
II. Alle regulären Wettkämpfe im Rahmen von Ligabetrieb, Meisterschaften, etc. in und auf städtischen Sportanlagen dürfen unter Auflagen weiterhin durchgeführt werden. Die Durchführung ist ab sofort nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Dies bedeutet, dass nur die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes notwendigen Personen (Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer,
Funktionsteam, Betreuerinnen und Betreuer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, etc.) die kommunalen Sportanlagen für den Zeitraum des Wettkampfes benutzen und betreten dürfen. Eltern, die ihre Kinder zu Wettkämpfen bringen, Sie betreuen und sich somit ebenso um einen geregelten Wettkampfbetrieb kümmern, gelten selbstverständlich nicht als Zuschauer. Alle übrigen Personen, die nicht unmittelbar mit dem Gelingen des Wettkampfbetriebes zu tun haben und somit der Kategorie Zuschauer zuzuordnen sind, dürfen den Wettkämpfen ab sofort nicht beiwohnen.
III. Alle über den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb hinausgehenden sportlichen und außersportlichen Veranstaltungen in und auf kommunalen Sportanlagen werden ab sofort ausgesetzt, nicht mehr genehmigt und für bereits genehmigte Veranstaltungen wird im Einzelfall die Rücknahme der Genehmigung oder eine Durchführung unter weiteren Auflagen erteilt. Dies betrifft u.a. auch Turniere,
die nicht im Rahmen von offiziellen Ligabetrieben und Meisterschaften durchgeführt werden, da insbesondere bei diesen eine große Ansammlung von Menschen stattfindet. Des Weiteren geht es um jede Art von geselligen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der städtischen Sportanlagen. Dies betrifft auch gesellige oder andere Veranstaltungen von externen Dritten, denen die Räumlichkeiten
dafür zur Verfügung gestellt werden sollen.

Wir empfehlen allen Sportvereinen mit vereinseigenen Anlagen ausdrücklich die gleiche Vorgehensweise.
Die betroffenen Regelungen gelten vorerst bis 30.04.2020. Im Anschluss wird die Stadt Gladbeck den Zeitraum verlängern oder eine neue Regelung treffen.
Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die getroffenen Entscheidungen konsequent umgesetzt werden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Sportverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung und wird Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
Ich bitte um Verständnis, dass die derzeitige Lage kein anderes Handeln zulässt.

Rainer Weichelt
Erster Beigeordneter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert