Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht. Diese tritt am Freitag, 20. August in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021.

Die neue Verordnung ist laut Land NRW geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3G-Regel“). So gibt es im Außenbereich bei einer Inzident ab 35 landesweit und/oder Kreis/Stadt im Außenbereich bis 2.500 Personen (inklusive Zuschauer) keine Einschränkungen mehr. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist möglich. Im Außenbereich ab 2.501 Personen, auch hier werden die Zuschauer eingerechnet, ist der Zugang auf Geimpfte, Genesene und Getestete beschränkt.

Die neue CoronaSchVO unterscheidet nur noch zwischen Sport in Innenräumen und Sport im Außenbereich. Für letzteres ist ab Freitag unabhängig von der Inzidenz sowohl für die Spielerinnen und Spieler als auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer (bei Freiluft-Veranstaltungen bis zu 2.500 Personen) kein 3G-Nachweis erforderlich. Ebenfalls ist keine Kontaktnachverfolgung vorgesehen. „Es gibt aber bereits Kommunen, die die entsprechenden 3G-Nachweise oder Kontaktnachverfolgungslisten einfordern“, sagt Manfred Schnieders (FLVW-Vizepräsident Amateurfußball).

Es gelten weiter die AHA-Regeln. Bei der Nutzung von Duschen und Umkleiden muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass die Räumlichkeiten ausreichend gelüftet und entsprechend desinfiziert werden.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden wöchentlich mehrfach in der Schule getestet. Insofern genügt die Vorlage des Schülerausweises als 3G-Nachweis („getestet“).

Die FLVW-CheckIn App ist seit Monaten ein wichtiger Begleiter der westfälischen Vereine. Aufgrund der Regelungen in der CoronaSchVO haben FLVW Marketing GmbH und der FLVW folgende neue Funktionen in der kostenlosen App implementiert:

  • 3G-Regel: Je nach Inzidenz-Zahlen muss die 3G-Regel berücksichtigt werden. Diese kann nun in der FLVW-CheckIn App für alle Vereinsangehörigen, Gast-Teams, Athletinnen und Athleten sowie Zuschauerinnen und Zuschauer aktiviert oder deaktiviert werden.
  • Verschieben von Sportlern/Sportlerinnen: Aktive können nun einfach von einem Team in das andere verschoben werden.
  • Spiele innerhalb des Vereins: Testspiele können innerhalb des Vereins angelegt werden (Beispiel: A-Jugend gegen B-Jugend).
  • Turniere: Für Turniere können alle Vereine die Veranstaltungsart „Wettkampf“ wählen.

Lasst euch impfen! Die Vereine haben es selbst in der Hand, ob eine Saison im Fußball zu Ende gespielt werden kann oder nicht.

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