Der Kreis-Jugend-Ausschuss (KJA) des Fußballkreises 12 Gelsenkirchen ist für die Belange des Jugendfußballs in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören sowohl die Anerkennung von Jugendspielgemeinschaften (JSG) als auch die Einteilung der Mannschaften in die jeweiligen Jugendstaffeln.
Der BV Rentfort und der SV Zweckel entschieden sich, für die A-, B- und C-Junioren eine Jugendspielgemeinschaft zu gründen. Während die JSG für die A-Junioren anerkannt wurde, wurde die Anerkennung für die B- und C-Junioren zunächst abgelehnt. Nach mehreren Telefonaten sowie schriftlichen Eingaben reichte der federführende Verein BV Rentfort den Antrag erneut ein.
In seiner Sitzung am 7. Juli 2026 entschied der KJA, dass die JSG nunmehr auch bei den B- und C-Junioren am Spielbetrieb teilnehmen kann. Diese Entscheidung wurde dem Jugendleiter des BV Rentfort, Stefan Zocher, am selben Tag telefonisch durch den KJA-Vorsitzenden Daniel Neumann mitgeteilt.
Auf Grundlage dieser telefonischen Mitteilung benannte Stefan Zocher am 8. Juli 2026 die Mannschaften, die bei den B- und C-Junioren für die JSG gemeldet werden sollten.
Mit Schreiben vom 18. Juli 2026 teilte der stellvertretende KJA-Vorsitzende Patrick Grunt den beteiligten Vereinen mit, dass die vier Mannschaften der JSG ausschließlich in den Kreisligen B und C eingeteilt werden. Eine Teilnahme mindestens einer Mannschaft der B- und C-Junioren in der Kreisliga A wurde ausgeschlossen.
Diese Entscheidung war für beide Vereine nicht nachvollziehbar. Sowohl der SV Zweckel als auch der BV Rentfort verfügten in der abgelaufenen Saison jeweils über mindestens einen Startplatz in der Kreisliga A. Daher bestand die berechtigte Erwartung, dass auch die neu gegründete JSG zumindest einen dieser Startplätze in der Kreisliga A wahrnehmen könnte.
Aus Sicht der beteiligten Vereine ergibt sich zudem die Frage, wie die Staffeleinteilung bereits am 7. Juli 2026 festgelegt worden sein konnte, obwohl die JSG ihre Mannschaften erst am 8. Juli offiziell meldete. Darüber hinaus war das allgemeine Meldefenster für alle Vereine noch bis zum 10. Juli 2026 geöffnet. Nach Auffassung der Vereine konnte zu diesem Zeitpunkt daher noch nicht feststehen, wie viele Mannschaften insgesamt für den Spielbetrieb gemeldet würden.
Hinzu kommt, dass der KJA-Vorsitzende im Telefonat vom 7. Juli 2026 zwar die Genehmigung der JSG mitteilte, die bereits getroffene Staffeleinteilung jedoch nicht erwähnte. Erst mit dem Schreiben vom 18. Juli 2026 wurden die Vereine über die konkrete Einteilung informiert.
Neben den aus Sicht der Vereine ungeklärten Verfahrensabläufen wurde bis heute keine inhaltliche Begründung für die vorgenommene Staffeleinteilung gegeben. Sowohl telefonische als auch schriftliche Nachfragen der beteiligten Vereine blieben ohne entsprechende Erläuterung.
Aus diesem Grund sah sich die JSG gezwungen, gegen den Verwaltungsentscheid des KJA fristgerecht Beschwerde einzulegen, da hierfür eine Rechtsmittelfrist von zehn Tagen einzuhalten war.
In der Folge versuchten Vertreter der JSG mehrfach, unter anderem über den Kreisvorsitzenden Volker Dyba, eine Begründung für die Staffeleinteilung zu erhalten. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses teilte schriftlich mit, dass er sich aufgrund des eingeleiteten Beschwerdeverfahrens nicht weiter zur Sache äußern werde.
Der Kreisvorsitzende erklärte seinerseits, dass er sich inhaltlich nicht äußern wolle, da er die Angelegenheit nicht als Teil seines Zuständigkeitsbereichs ansehe. Diese Auffassung teilen die beteiligten Vereine nicht. Nach ihrer Ansicht trägt der Kreisvorstand als oberstes Organ des Fußballkreises letztlich auch die Verantwortung für die Entscheidungen über die Staffeleinteilung.
Zwar äußerte der Kreisvorsitzende den Wunsch, dass alle Beteiligten sachlich miteinander kommunizieren und die Streitigkeiten im Interesse der fußballspielenden Jugendlichen beilegen sollten. Nach Auffassung der beteiligten Vereine konnte diesem Ziel bislang jedoch nicht entsprochen werden, da eine inhaltliche Kommunikation über die Entscheidung des KJA nicht stattgefunden hat.
Die von der JSG aufgeworfenen Fragen zur Staffeleinteilung sind bislang unbeantwortet geblieben. Darüber hinaus wirft aus Sicht der Vereine auch die Eingruppierung anderer Mannschaften im Kreis Fragen hinsichtlich der Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen auf.
Der BV Rentfort und der SV Zweckel werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Jugendlichen der JSG eine transparente, nachvollziehbare und leistungsgerechte Staffeleinteilung erhalten.
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