Bekanntlich hatten der BV Rentfort und der SV Zweckel rechtzeitig den Antrag auf Bildung einer Jugendspielgemeinschaft (JSG) gestellt. Diesen hatte der Kreisjugendausschuss (KJA) zunächst lediglich für die A-Junioren genehmigt. Erst nach Intervention der neu gegründeten JSG wurden auch die Anträge für die B- und C-Junioren genehmigt.

In der Sitzung am 7. Juli wurden allerdings auch die Einteilungen der neuen JSG-Mannschaften unterhalb der Kreisliga A vorgenommen. Der KJA „vergaß“ jedoch, diese Entscheidung am selben Tag den Jugendleitungen aus Rentfort und Zweckel mitzuteilen. Erst am 18. Juli wurden die für die beteiligten Vereine unangenehmen Einordnungen schriftlich durch Patrick Grunt, Koordinator Spielbetrieb beim KJA, mitgeteilt.

Die Verantwortlichen der neuen JSG nahmen daraufhin Kontakt zu Vertretern des KJA auf. Am Ergebnis wurde jedoch nichts mehr geändert. Und das vor dem Hintergrund, dass Patrick Grunt auf Nachfrage der betroffenen Jugendleitungen in den vorausgegangenen Gesprächen mitgeteilt hatte, dass die JSG die sportlich erspielten Ligen übernehmen könne.

B-Junioren: Warum zwei Mannschaften in der B-Liga?

Bei den B-Junioren stufte der KJA die neue JSG I und JSG II in die B-Liga ein.

Dies geschah vor dem Hintergrund, dass der BV Rentfort die vergangene Saison auf dem vierten Tabellenplatz der Kreisliga A abgeschlossen hatte. Der SV Zweckel belegte als Tabellenvierter der Kreisliga B ebenfalls einen Platz, der ihm grundsätzlich den Aufstieg in die Kreisliga A ermöglicht hätte.

Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des KJA für die Verantwortlichen der JSG nur schwer nachvollziehbar. Beide Vereine hatten sportlich entsprechende Voraussetzungen geschaffen, dennoch müssen nun beide B-Junioren-Mannschaften der neuen JSG in der B-Liga antreten.

Auch bei den C-Junioren sorgt die Entscheidung für Unverständnis

Im C-Junioren-Bereich stellt sich die Situation ähnlich dar.

Der SV Zweckel hatte die vergangene Saison als Tabellensechster im Kreisoberhaus abgeschlossen. Die C-Junioren der neu gegründeten JSG sollen nach dem Willen des KJA hingegen in der Kreisliga B beziehungsweise Kreisliga C antreten.

Auch hier stellt sich für die Verantwortlichen die Frage, nach welchen sportlichen Kriterien die Einteilung vorgenommen wurde.

Die neuen Spielpläne sorgen für zusätzliche Brisanz

Durch die an diesem Wochenende veröffentlichten Spielpläne des Kreises Gelsenkirchen wird die aus Sicht der JSG absurde Situation nun auch öffentlich sichtbar.

Eintracht Erle 3 belegte in der vergangenen Saison den achten Tabellenplatz der Kreisliga B. In der neuen Liegeneinteilung wurde die Mannschaft dennoch der Kreisliga A zugeordnet. Damit ist Eintracht Erle in der kommenden Saison mit drei Mannschaften – 1, 2 und 3 – in der Kreisliga A vertreten.

Für zusätzlichen Erklärungsbedarf sorgt dabei eine personelle Konstellation: Patrick Grunt und der KJA-Vorsitzende Daniel Neumann sind zugleich als 1. beziehungsweise 2. Jugendgeschäftsführer bei Eintracht Erle tätig.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Zumindest stellt sich die Frage, wie diese personelle Konstellation bei den Entscheidungen des KJA berücksichtigt wurde und ob mögliche Interessenkonflikte ausgeschlossen werden können.

Erst dürfen die Spielpläne nicht veröffentlicht werden – sechs Tage später sind sie da

Mit Mail vom 22. August 2026 teilte Spielkoordinator Patrick Grunt allen Vereinen Folgendes mit:

„Aufgrund eines Sportgerichtsverfahrens können die Spielpläne der B-Junioren und der übrigen Gruppen der C-Junioren noch nicht freigegeben werden.“

An diese Aussage scheint er sich allerdings bereits sechs Tage später nicht mehr zu halten.

Die Spielpläne der B- und C-Junioren wurden inzwischen im DFBnet und auch auf fussball.de veröffentlicht – und das, obwohl der Ausgang des betreffenden Sportgerichtsverfahrens noch gar nicht feststeht.

Die JSG ist erst für den kommenden Montag, den 31. August 2026, um 19:00 Uhr zur mündlichen Verhandlung nach Kamen eingeladen. Damit dürfte zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschließend feststehen, in welchen Ligen die JSG-Mannschaften tatsächlich antreten dürfen.

Für die Verantwortlichen der JSG ist dieser Ablauf nicht nachvollziehbar.

Einmal mehr entsteht der Eindruck, dass Aussagen von Vertretern des KJA weder verlässlich noch nachvollziehbar sind.

Das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig beschädigt

Das Vertrauensverhältnis zwischen dem SV Zweckel, dem BV Rentfort und den Verantwortlichen im Kreis Gelsenkirchen ist inzwischen nachhaltig beschädigt.

Dabei wurden vonseiten der JSG sogar Gesprächs- und Vermittlungsangebote gemacht. Diese wurden jedoch kategorisch abgeblockt.

Und was macht der Gladbecker Kreisvorsitzende Volker Dyba?

Er schweigt.

Nur um eines klarzustellen: Die JSG hatte keineswegs erwartet, dass sich der Kreisvorsitzende auf die Seite von Rentfort und Zweckel stellt. Erwartet wurde vielmehr, dass er versucht, den Konflikt auf außergerichtlichem Weg zu lösen.

Er hatte die Möglichkeit, die festgefahrene Situation durch Moderation zu entschärfen und gemeinsam mit den Beteiligten nach einer tragfähigen Lösung zu suchen. Diese Chance wurde jedoch – ebenso wie vom KJA – nicht genutzt.

Diese Sprachlosigkeit der Kreisorgane stößt bei den beteiligten Gladbecker Vereinen auf völliges Unverständnis. Dies gilt umso mehr, weil die Verantwortlichen der JSG bereits einen Kompromissvorschlag erarbeitet hatten.

Neue Durchführungsbestimmungen werfen mehr Fragen auf als sie beantworten

Und zu allem Überfluss setzt der KJA mit seinen neuen Durchführungsbestimmungen, Stand 20. August 2026, noch einen drauf.

Darin heißt es unter anderem:

Eine JSG wird genehmigt, wenn:
  • die Eigenständigkeit mindestens eines Vereins gefährdet ist,
  • die JSG der Sicherung des Spielbetriebs dient,
  • die beteiligten Vereine räumlich zusammenpassen,
  • keine offensichtliche Wettbewerbsverzerrung entsteht,
  • ein schlüssiges sportliches und organisatorisches Konzept vorliegt,
  • die Kadergrößen in der A- bis C-Jugend kleiner als 15 Spieler, in der E- bis D-Jugend kleiner als 10 Spieler und in der G- bis F-Jugend kleiner als 7 Spieler sind.

Eine JSG wird kritisch geprüft und abgelehnt, wenn:
  • alle beteiligten Vereine problemlos eigene Mannschaften melden können,
  • die Bildung ausschließlich leistungsorientiert erfolgt,
  • erhebliche Wettbewerbsnachteile für andere Vereine entstehen,
  • kein nachhaltiges Konzept vorliegt.

Der KJA will damit beispielsweise künftig darüber entscheiden, ab welcher Kadergröße eine Mannschaft noch eigenständig spielfähig ist beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine JSG gegründet werden darf.

Aus diesen Durchführungsbestimmungen ergeben sich allerdings mehr Fragen als Antworten.

Was ist beispielsweise ein „nachhaltiges Konzept“?

Müssen bei beiden beteiligten Vereinen die Kader in der A-, B- oder C-Jugend aus weniger als 15 Spielern bestehen oder reicht es aus, wenn dies bei einem der beteiligten Vereine der Fall ist?

Wer bestimmt, welche Spieler den jeweiligen Mannschaften zugeordnet werden können?

Wer entscheidet über die sogenannten „Karteileichen“, die zwar noch in der Spielberechtigungsliste aufgeführt sind, tatsächlich aber nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen?

Und was genau sind „Wettbewerbsnachteile“ für andere Vereine?

Jugendspielgemeinschaften können bekanntlich auch überkreislich in der Bezirksliga antreten. Ist eine JSG dann nicht zwangsläufig zumindest teilweise leistungsorientiert?

Die „Unanfechtbarkeit“ der Entscheidungen

Als besonderes Highlight propagiert der KJA immer wieder die sogenannte „Unanfechtbarkeit“ seiner Entscheidungen.

Neben dem FLVW gehören auch der Fußballverband Niederrhein und der Fußballverband Mittelrhein dem Westdeutschen Fußballverband an. In den beiden anderen Verbänden ist von einer solchen „Unanfechtbarkeit“ überhaupt keine Rede. Vielmehr wird dort ausdrücklich auf mögliche Rechtsmittel hingewiesen.

Mit seinen Durchführungsbestimmungen geht der Kreis Gelsenkirchen aus Sicht der JSG damit deutlich über die Vorgaben des FLVW hinaus.

Auch ein Blick in den benachbarten Kreis Recklinghausen zeigt, dass die dortigen Durchführungsbestimmungen für die Saison 2026/27 nicht von einer vergleichbaren Regelungsdichte geprägt sind.

Am Ende geht es um die Jugendlichen

Der Kreisvorsitzende Volker Dyba schrieb in einer Mail an Vertreter der JSG, dass es ihm in erster Linie um die fußballspielenden Jugendlichen gehe.

Am Ende geht es nicht um persönliche Eitelkeiten, Vereinsinteressen oder Machtspielchen. Es geht um Kinder und Jugendliche, die Fußball spielen wollen – und die von den Entscheidungen der Funktionäre unmittelbar betroffen sind.

Wer ständig betont, dass das Wohl der Jugendlichen im Mittelpunkt steht, muss sich auch an seinen Taten messen lassen. Transparenz, Fairness und Gesprächsbereitschaft sehen jedenfalls anders aus.

Statt Konflikte zu lösen, werden sie ausgesessen. Statt auf die Vereine zuzugehen, werden Gesprächsangebote abgeblockt. Und statt nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen, werden immer neue Regeln geschaffen, deren Auslegung offenbar im Ermessen weniger Funktionäre liegt.

Das hat mit einer kind- und jugendgerechten Verbandsarbeit nichts mehr zu tun.

Die Verantwortlichen in Rentfort und Zweckel werden deshalb weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um für ihre Jugendlichen faire und sportlich nachvollziehbare Bedingungen zu erreichen.

Denn eines sollte sich jeder Funktionär hinter die Ohren schreiben: Der Fußball gehört den Kindern und Jugendlichen – nicht den Funktionären. Und wer das vergessen hat, sollte sich ernsthaft fragen, ob er im Jugendfußball noch am richtigen Platz ist.

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