Am 15.12.16 wurden dem SV Zweckel drei sportlich gewonnene Punkte aus dem Spiel beim Turn- und Sportverein Clarholz durch die Verbandsspruchkammer wieder zugesprochen. 

Mit diesem Urteilsspruch geben sich die Clarholzer nicht zufrieden und haben die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. 

Angeblich soll der Staffelleiter den SV Zweckel bereits mit Schreiben vom 26.08.16 den Spielerpass des Spielers Serkan Köse angefordert haben. Das soll zur Folge haben, dass dann automatisch ein Verfahren zur Überprüfung der Spielerlaubnis eingeleitet worden wäre.

Klar ist nur, dass die nächste Entscheidung endgültig sein wird, da § 50 Absatz 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des WDFV folgendes klarstellt:

„Die dem Antrag stattgebende Entscheidung ist unanfechtbar. Gegen die den Antrag verwerfende Entscheidung ist Beschwerde dann statthaft, wenn ein erstinstanzliches Rechtsorgan entschieden hat.“

Die VSK ist im vorliegenden Fall kein erstinstanzliches Rechtsorgan und eine Beschwerde gegen die Entscheidung wäre dann nicht mehr möglich.

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