Der erste Schritt für den Fortbestand des Vereins SV Zweckel und des Sportplatzes im Ortsteil Zweckel ist getan. 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Januar 2017, die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) beschlossen. Damit soll künftig mehr Sportlärm zulässig sein. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/10483, 18/10696 Nr. 2). Dazu hatte der Umwelt- und Bauausschuss eine Beschlussempfehlung (18/11006) vorgelegt. Vertreter der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Nach dem Verordnungsentwurf werden die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie zusätzlich für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel erhöht. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten. Die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten bleiben erhalten.

Damit soll es weiterhin nicht möglich sein, lärmintensive Zeiten innerhalb der Ruhezeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb davon zu verrechnen. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den „Altanlagenbonus“ nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht.

Der Bundesrat muss noch zustimmen.

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