In einem Schreiben der Stadtverwaltung teilte diese dem SV Zweckel mit, dass der Rasenplatz nach der Rasenrenovation ab dem 02.07.2020 wieder genutzt werden kann.

Bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebs sind zwingend die behördlichen Richtlinien auf Basis der Coronaschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung, die “10 Leitplanken des DOSB”, die jeweiligen Richtlinien der Sport-Fachverbände und das vom SV Zweckel eingereichte Sicherheits-und Hygienekonzept zu beachten.

Die Umsetzung der Regularien liegt in der Verantwortung der SV Zweckel. Der Verein bittet alle Mitglieder um Beachtung des folgenden Sicherheits- und Hygienekonzeptes

Hygienekonzept SVZ

Download des Hygienekonzeptes

Download Zehn Leitplanken des DOSB

 

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