Der SV Zweckel hat Einspruch gegen die Spielwertung des gestrigen Spiels der SF Stuckenbusch gegen den SV Zweckel erhoben.

Die SF Stuckenbusch haben in dem Spiel vom Sonntag einen Spieler eingesetzt, der als A-Junior nach Auffassung des SV Zweckel noch nicht für die Senioren der Sportfreunde Stuckenbusch spielberechtigt gewesen ist.

Auf einem Merkblatt des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) weist der Verband auf besondere Voraussetzungen für die Freigabe der älteren A-Junioren-Jahrgänge hin. Daraus ergibt sich, dass ein Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs unter Verzicht auf die Voraussetzungen der Ziffern II bis IV des Merkblatts ab dem 01. April des laufenden Spieljahres für alle Herren- bzw. Frauenmannschaften spielberechtigt ist.

Die Voraussetzung des Absatzes I behalten nach Ansicht des SV Zweckel jedoch ihre Gültigkeit und wurden von Stuckenbusch nicht eingehalten. Die folgenden fünf im Merkblatt aufgezeigten Voraussetzungen treffen offensichtlich für den A-Junior nicht zu.

1. Die SF Stuckenbusch verfügen über keine A-Junioren.

2. Der Spieler hatte keine ununterbrochene Spielberechtigung von mindestens 12 Monaten für die SF Stuckenbusch.

3. Der Spieler war – auch in der Vergangenheit – nicht mehr als 24 Monate für die SF Stuckenbusch spielberechtigt.

4. Der Spieler hat in den vergangenen 24 Monaten mehrere Freundschafts- und Meisterschaftsspiele für andere Vereine im Juniorenbereich ausgetragen.

5. Die besondere Talentförderung trifft nicht zu.

Der Einspruch wurde bei der Bezirksspruchkammer 3 eingereicht. Die erforderliche Einspruchgebühr wurde bereits überwiesen.

Der SV Zweckel hofft, dass die Bezirksspruchkammer schnell zu einer positiven Entscheidung für den SV Zweckel kommt und damit das Spiel  für die Schwarz-Grünen gewertet wird.

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