Das Verbandssportgericht, vertreten durch den Einzelrichter Rolf Meiberg, hat bezüglich der Beschwerde des SV Zweckel entschieden, dass diese unbegründet ist und hat eine Revision nicht zugelassen.

Der Vorsitzende des SV Zweckel hat in den vergangenen Wochen immer wieder versucht, das Verfahren zu beschleunigen, am Ende kam ein Urteil dabei heraus, bei welchem man sich zu Recht fragen kann, ob der Verfasser dieses Urteils sich mit dem Sachverhalt überhaupt eingehend beschäftigt hat.

Viele Hinweise und Fragen des SV Zweckel wurden auch im Nachhinein nicht berücksichtigt, wobei die zentrale Frage selbst auf zweimalige Nachfrage nicht beantwortet wurde.

Hierbei geht es ausschließlich um den § 11 Absatz 9 der Jugendspielordnung, in welchem aufgeführt ist, dass für alle A-Junioren des älteren Jahrgangs für die Erteilung der Spielberechtigung bei einem
Vereinswechsel die Wechselbestimmungen der SpO des WDFV gelten. Das heißt nach Auffassung des SV Zweckel, dass ein Wechsel nach dem 31. Januar eines Jahres ausgeschlossen ist und es auch keine Ausnahmen gibt.

Beide Rechtsorgane sind trotz entsprechender Hinweise mit mit keiner Silbe in ihren Urteilen darauf eingegangen. Entsprechende Nachfragen wurden einfach ignoriert.

Sollten die zuständigen Juristen eine schlüssige Erklärung für ihr Vorgehen liefern, würde der SV Zweckel natürlich die Urteile akzeptieren. Im vorliegenden Fall stinkt die ganze Angelegenheit aber gewaltig zum Himmel, denn so sieht es ganz danach aus, als wenn die zuständigen Juristen keine Antwort auf die Frage haben oder diese nicht beantworten wollen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass Herr Meiberg keine Revision gegen das Urteil zugelassen hat.

Der SV Zweckel wird sich überlegen, ob er das Rechtsmittel der Zulassungsbeschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision einlegt. Dazu hat der Verein 10 Tage Zeit und würde möglicherweise die Bezirksliga 14 noch nach Beendigung der Saison beschäftigen. Das ist mehr als bedauerlich und hätte durch mehr Sorgfalt, Geschwindigkeit und Kommunikation seitens der Rechtsorgane des Verbandes verhindert werden können.

Der SV Zweckel wird natürlich nach berichten.

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