In dem Berufungsverfahren vor dem Verbandssportgericht hat der Einzelrichter Rolf Meiberg ein weiteres unrühmliches Kapitel aufgeschlagen.

Im Urteil geht Herr Meiberg leider mit keiner Silbe auf die alles entscheidende Frage ein: Gilt der Paragrah 11 Absatz 9 der Jugendspielordnung oder nicht und falls nein, aus welchem Grunde nicht?

Gem. § 11 Absatz 9 der Jugendspielordnung gelten für alle A-Junioren des älteren Jahrgangs für die Erteilung der Spielberechtigung bei einem Vereinswechsel die Wechselbestimmungen der Spielordnung des WDFV. Diese Wechselbestimmungen sind, wie in der Begründung vom 26.04.2022 angeführt, nicht eingehalten worden.

An der Beantwortung dieser Frage sind vermutlich auch andere Vereinsvertreter interessiert. Für die vom SV Zweckel angestrengte Berufung ist das allerdings von entscheidender Bedeutung.

Die wörtliche Antwort des Einzelrichters Rolf Meiberg:

“Das Verfahren vor dem Verbandssportgericht ist abgeschlossen. Weitere Ausführungen erübrigen sich daher.”

Diese Antwort sollte nicht lange unbeantwortet bleiben, denn damit zieht sich der Verantwortliche auf reine Formalien zurück. Die Antwort an Herrn Meiberg beinhaltete insbesondere folgende Aspekte:

Diese Antwort ist an Arroganz und Abgehobenheit kaum zu überbieten.

Der verantwortliche Richter wurde höflich um ein Erklärung gebeten, warum für das Urteil die Jugendspielordnung und nicht die Spielordnung einschlägig gewesen ist.

Es ist sportlich unfair, dass Herr Meiberg nicht willens oder in der Lage ist, seine Ausführungen zu erklären. Das sollten beteiligte Vereine, die sonst mit den entsprechenden Rechtslagen nicht befasst sind, allerdings verlangen können.

Im Namen des Volkes bedeutet auch, dass das Volk, im vorliegenden Fall die Vereine, die Urteile verstehen müssen, die Herr Meiberg und die anderen Richter verkünden. Der SV Zweckel hat im Sport ein anderes Verhalten erwartet und ist umso enttäuschter, dass eine Kommunikation auf Augenhöhe nicht gewünscht ist.

Möglicherweise hat der SV Zweckel in der entsprechenden Rechtsvorschrift etwas übersehen oder kann es rechtlich nicht richtig einordnen und fragt genau deshalb beim verantwortlichen Juristen nach.

Der SV Zweckel nimmt bedauerlicherweise zur Kenntnis, dass der Richter dem SV Zweckel als beteiligtem Verein nicht helfen will sondern sich die Sache einfach nur leicht gemacht hat.

Fortsetzung folgt!

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