Am heutigen Tag wurde die ausführliche Begründung zur Revision gegen das Urteil des Verbandssportgerichtes nach juristischer Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Frist nachgereicht. Der SV Zweckel hat damit das Verfahren abermals nach sechs Tagen beschleunigt, denn die gesetzliche Frist von 14 Tagen wurde deutliche verkürzt.

Der SV Zweckel hatte das VSG auch darum gebeten, den Sachverhalt in einer Kammerentscheidung im mündlichen Verfahren durchzuführen, damit die Argumente und unterschiedlichen Rechtsauslegungen in einem Gespräch auf Augenhöhe ausgetauscht werden können. Hierzu gibt es noch keine Rückmeldung.

Kurze Zusammenfassung der Begründung:

Das Verbandssportgericht hat in seinem Urteil vom 25.05.22 für eine mehr als bedauerliche Rechtsunsicherheit gesorgt, die für den Umgang der Vereine mit der Jugendspielordnung und der Spielordnung mehr Fragen als Antworten aufwirft.

Aus dem Urteil geht leider nicht hervor, ob der § 11 Absatz 9 der Jugendspielordnung noch Bestand hat und beim Wechsel eines älteren A-Junioren noch Berücksichtigung finden muss. Hierbei handelt es sich nach Auffassung des SV Zweckel um eine grundlegende Entscheidung des zuständigen Rechtsorgans.

Sollte jedoch, entgegen der Rechtsauffassung des SV Zweckel, die Jugendspielordnung geltend gemacht werden, hat das zuständige Rechtsorgan in seinem Urteil Fehler beim Vereinswechsel des Spielers übersehen, die dem aufnehmenden Verein SF Stuckenbusch zugerechnet werden müssen.

Das Verbandssportgericht hat außerdem gegen die Vorschriften der Rechts- und Verfahrensordnung verstoßen, da es vor seiner Entscheidung den SV Zweckel als Verfahrensbeteiligten weder kontaktiert noch die beabsichtigte Entscheidung mitgeteilt hat. Ein Recht zur Äußerung wurde dem SV Zweckel durch das Rechtsorgan des Verbandssportgerichtes nicht eingeräumt.

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