Am heutigen Nachmittag hat der Vorsitzende des Verbandsgerichts des WDFV dem SV Zweckel die beabsichtigte Entscheidung mitgeteilt.

In dem Sportrechtsverfahren betreffend die Revision des SV Zweckel 23 gegen das Urteil des Sportgerichts FLVW vom 25.05.2022, beabsichtigt das Verbandsgericht im schriftlichen Verfahren das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verbandsgericht FLVW zurückzuverweisen.
Es wird Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme binnen 48 Stunden eingeräumt.

Der SV Zweckel hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet und hofft darauf, dass eine neue Verhandlung vor dem Verbandssportgericht des FLVW dann schnell anberaumt wird.

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