In der Zeit von 17:00 – 20:00 Uhr behandelte der Sportausschuss eine Verwaltungsvorlage mit folgender Schriftlage:
Die Verwaltung schlägt daher vor, den nächsten Kunstrasenplatz in 2018 auf der

Sportanlage an der Roßheidestraße zu errichten und die entsprechenden Prüfungen

und Planungsschritte unter Einbeziehung lärmschutztechnischer Vorgaben einzuleiten.

Bezüglich der Zweckeler Anlage wurden drei Experten gehört. Herr Völlmecke von Uppenkamp und Partner, berichtete zum Lärmschutz und stellte Ergebnisse eines durch die Stadt beauftragten Gutachtens vor. 

Nach seiner Einschätzung trifft der Altanlagen-Bonus für die Sportanlage des SV Zweckel zu und er ging in seiner Stellungnahme auf beide Plätze ein.

Rasenplatz:

Seine grundsätzliche Aussage lautete: „Der Trainingsbetrieb funktioniert und der Spielbetrieb außerhalb der Ruhezeiten (13 – 15 Uhr) wäre auch mit einem Kunstrasenplatz machbar! Stiege man tiefer ein, ließe sich eine Lösung finden.“

Tennenplatz:

Für den „Käfig“ gilt diese Aussage nicht, denn die Wohnbebauung ragt schon sehr nah an die Platzanlage heran. Die Wochentage wären kein Problem, ein gemäßigter Trainingsbetrieb (auch mit Kunstrasen) wäre machbar. Die Szenarien für den sonntäglichen Spielbetrieb würden aber zu Schwierigkeiten führen können. 

Wichtig: das Lärmgutachten wurde mittels einer Simulation erstellt. Echtmessungen haben nicht stattgefunden. Der Gutachter konnte demnach auch nicht wissen, dass lediglich im Wintermonat der Spielbetrieb um 14:30 Uhr beginnt und die schützenswerte Ruhezeit am Sonntag (13 – 15 Uhr) kaum tangiert wird. 

Professor Hübner stellte nochmals heraus, dass auch heute schon ein Kunstrasen in Zweckel gebaut werden könnte und sich an der Lärmsituation nichts ändern würde, da die Anlage hoch ausgelastet und in den Wintermonaten sogar überlastet ist.

Das konnte er durch aktuelle Zahlen und einer daraus resultierenden Grafik untermauern, wonach die Platzanlage des SV Zweckel die am stärksten belastetste Fußballanlage in Gladbeck ist.

Herr Illgas vom Landschaftsarchitekturbüro Ulenberg & Illgas erläuterte voraussichtliche Kosten und die Machbarkeit von Lärmminderungsmaßnahmen, die vermutlich anfallen würden, falls sich die im Entwurf befindliche neue SALVO (Sportanlagenlärmschutzverordnung) nicht realisieren ließe. 

Erfreulich für den SV Zweckel ist, dass sowohl die Verwaltung als auch alle Parteien die Planung eines vierten Kunstrasenplatzes für den SV Zweckel verbindlich zugesagt haben. 

Der Zeitpunkt der Errichtung steht allerdings noch nicht fest. Herr Beigeordneter Weichelt machte einen Vorschlag zur Ergänzung der Beschlussvorlage, so dass damit auch für alle Beteiligten klar ist, dass die Planungen für die alte/neue Sportanlage des SV Zweckel parallel zu den Planungen des Umbaus an der Roßheidestraße verlaufen. 

Danach wurde die Vorlage einstimmig vom Sportausschuss angenommen.

Der SV Zweckel wird sich in absehbarer Zeit mit Herrn Professor Hübner und der Stadtverwaltung zusammensetzen und gemeinsam nach einer Lösung für den Verein suchen.

Möglicherweise ergibt sich zum Jahresende durch eine neue SALVO eine Perspektive, die Platzanlage an der Dorstener Straße in den nächsten Jahren zu ertüchtigen. 

Verdient hätten es die vielen Mitglieder und Fußballer, die sich seit Jahren auf einer Anlage tummeln, die nicht nur in die Jahre gekommen ist, sondern auf der allen Beteiligten das Fußballspielen nicht leicht gemacht wird.

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