Wie in dem Artikel vom 26. April bereits erläutert, wartet der SV Zweckel immer noch auf eine endgültige Entscheidung des Verbands-Sportgerichts bezüglich einer Berufung zum “unrechtmäßigen” Einsatz eines Spielers im Auswärtsspiel bei den SF Stuckenbusch.

In einer derart engen Abstiegssituation ist es nicht nur für den SV Zweckel verwunderlich, dass das zuständige Rechtsorgan des FLVW sich so lange Zeit mit einer Entscheidung lässt.

Dem SV Zweckel wurde das “fehlerhafte” Urteil des Berzirkssportgerichtes am 24. April schriftlich mitgeteilt. Einen Tag später wurden mit dem zuständigen Richter noch Fragen zum Urteil geklärt, denn der Jurist hatte leider einen Passus falsch zitiert. Dieses hat er auf schriftliche Nachfrage auch bestätigt. Nur einen Tage später hat der SV Zweckel ein achtseitiges Berufungsschreiben an die zuständige Kammer (Bezirkssportgericht) überwiesen. Die Berufungsfrist wurde durch den SV Zweckel dadurch deutlich verkürzt, denn eigentlich hätte der Verein 14 Tage Zeit für die Berufung in Anspruch nehmen können. Damit hat der SV Zweckel das Verfahren im Sinne eines fairen Wettkampfs in der Bezirksliga deutlich beschleunigt.

Leider ist die Berufung mindestens bis zum 04. Mai nicht an das Verbands-Sportgericht weitergeleitet worden. Das hat sich allerdings erst nach Rücksprache zwischen dem SV Zweckel und dem vorsitzenden Richter ergeben, der von dem Verfahren bis dato noch keine Kenntnis hatte.

Nach Auskunft durch den Staffelleiter, der ebenso wie einige Vereine der Bezirksliga in dieser Angelegenheit auf heißen Kohlen sitzt, soll die Entscheidung in der kommenden Woche fallen.

Der SV Zweckel hofft natürlich weiterhin auf die Berufung durch das Verbands-Sportgericht, denn nach Auffassung der Schwarz-Grünen ist das Urteil in mehreren Punkten nicht rechtmäßig.

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