Am heutigen Tag erreichte den SV Zweckel folgender Beschluss des Verbandssportgerichtes, wonach die Revision gegen das Urteil zugelassen ist.

Beschluss
Verbandssportgericht
Aktenzeichen: 0129-21/22-VSG; SV Zweckel 23 e.V. – SF Stuckenbusch
In dem o.g. Verfahren wegen der Zulassungsbeschwerde des Vereins SV Zweckel gegen das Urteil
des Verbandssportgerichts vom 25. Mai 2022 hat das Verbandssportgericht am Juni 2022 durch seinen Sportrichter Rolf Meiberg (SVW Soest)
BESCHLOSSEN:
Auf die Beschwerde des Vereins SV Zweckel wird das vorgenannte Urteil abgeändert. Die
Revision wird zugelassen.

Somit erhält der SV Zweckel in einem Revisionsverfahren die Gelegenheit, seine Argumente nochmals vorzubringen, warum der Spieler der SF Stuckenbusch nach Auffassung des SV Zweckel keine Spielerlaubnis gehabt haben dürfte und weshalb das Spiel damit zugunsten des SV Zweckel gewertet werden müsste.

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