Änderungen Sportanlagenlärmschutzverordnung und Auswirkungen auf die Sportanlage beim SV Zweckel

Am 30.11.16 hat die CDU/SPD-Bundesregierung die „Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung“ zur Zustimmung in den Bundestag eingebracht. 

Wesentlich Inhalte:

Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, sollen die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden.

Ziel der Neuregelung der Ruhezeiten am Abend und darüber hinaus auch am Mittag von

Sonn- und Feiertagen ist es, den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu erweitern. Kommunen und

Sportverbände weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit geltenden Ruhezeiten Sportvereine aufgrund von Beschwerden der Anwohner insbesondere verpflichtet worden seien, die Zahl der Jugendmannschaften zu begrenzen bzw. keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen. Ferner seien die Nutzungszeiten von Sportanlagen beschränkt worden. Darüber hinaus verhinderten die Ruhezeiten die wohnortnahe neue Errichtung von Sportanlagen; Sportanlagen würden in Außenbereiche verdrängt.

Vor diesem Hintergrund soll mit der Neuregelung der Ruhezeiten die wohnortnahe Sportausübung gefördert werden. Sport hat wichtige soziale, integrative und gesundheitliche Funktionen. Daher bestehen an der Ausübung von Sport nicht nur private, sondern – insbesondere an der Ausübung von Breiten- und Jugendsport – auch öffentliche Interessen.

Der sogenannte Altanlagenbonus des § 5 Absatz 4 gewährleistet, dass der Sportbetrieb auf einer Anlage bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte um weniger als 5 dB(A) in der Regel nicht durch die Anordnung von Betriebszeiten beschränkt werden kann.

Dieser Altanlagenbonus soll unter Berücksichtigung des entsprechenden Leitfadens zur Auslegung der Vorschrift, den das Land Nordrhein-Westfalen erstellt hat, . . näher konkretisiert werden.

Auswirkungen auf den SV Zweckel:
Es bestehen berechtigte Hoffnungen, dass der durch die Bundesregierung eingebrachten Änderung im Bundestag schnell zugestimmt wird. 

Dadurch könnte der Sportplatz des SV Zweckel, der als Altanlage gewertet würde, im Stadtteil Zweckel weiter entwickelt werden, was insbesondere einer Forderung der beiden großen Parteien entsprechen würde, die wohnortnahe Sportausübung zu fördern. Es besteht – wie in der Begründung der Bundesregierung besonders hervorgehoben – an der Ausübung des Breiten- und Jugendsports auch beim SV Zweckel ein öffentliches Interesse.

Der SV Zweckel schaut gespannt auf die Politik und die Stadtverwaltung, wie nach einer Verabschiedung dieser Verordnung mit der Sportanlage im Stadtteil Zweckel umgegangen wird.

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