Die Posse geht weiter!
In dem Berufungsverfahren vor dem Verbandssportgericht hat der Einzelrichter Rolf Meiberg ein weiteres unrühmliches Kapitel aufgeschlagen. Im Urteil geht Herr Meiberg leider mit keiner Silbe auf die alles entscheidende Frage ein: Gilt der Paragrah 11 Absatz 9 der Jugendspielordnung oder nicht und falls nein, aus welchem Grunde nicht? Gem. § 11 Absatz 9 der Jugendspielordnung […]
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